Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Zweiradprofi GmbH, Industriestraße 15, 2301 Groß-Enzersdorf


1. Geltung

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen (insb. Verkäufe) und Leistungen (insb. Reparaturen).

2. Vertragsabschluss
Soweit auf unseren Kostenvoranschlägen im Einzelnen nicht anders vermerkt, sind diese stets unverbindlich.
Der Vertrag kommt zustande, indem wir Ihr Angebot mit den zuvor zwischen uns schriftlich oder mündlich abgestimmten Konditionen annehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich in Form der Ausstellung unserer Rechnung oder tatsächlich durch Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Sie an Ihr Angebot für drei Werktage gebunden.
Mit Wirkung zu uns gilt als Vertragspartner stets die Person die uns beauftragt hat, es sei denn, dass diese ausdrücklich angibt, im Namen und Auftrag eines Dritten zu handeln und uns auch dessen Kontaktdaten gleich bekanntgegeben werden. Wird uns ein Vollmachtverhältnis bekannt gegeben, dass tatsächlich nicht bestand, haftet die handelnde Person für die aus dem Auftrag entstehenden Verbindlichkeiten (Entgelt).

3. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags (einschließlich von Regeln, die in diesen AGB getroffen werden), müssen für ihre Wirksamkeit schriftlich (E-Mail genügt) erfolgen.

4. Preise und Produkteigenschaften
Die in Katalogen, Anzeigen, auf unserer Webseite usw. enthaltenen Angaben zum Preis, der Leistung, Qualität, Gewicht oder sonstigen Eigenschaften sind nur dann verbindlich, wenn auf Sie auch im Angebot oder der Rechnung Bezug genommen wird.

5. Stornogebühr
Für den Fall, dass sie einseitig Ihren – unberechtigten – Rücktritt vom Vertrag erklären, sind wir zur Verrechnung einer Stornogebühr von pauschal 10% des Auftragswerts berechtigt. Im Einzelfall ist uns die Geltendmachung eines damit verbundenen Schadens, der über dieser Stornogebühr liegt, unbenommen.

6. Liefer- und Fertigstellungsfristen
Der Beginn von vereinbarten Liefer- und Fertigstellungsfristen für unsere Produkte und Leistungen setzt voraus, dass Sie die vereinbarte Mitwirkung (Beistellung des Fahrzeugs, von Unterlagen, Erteilung von Auskünften, etc.) erfüllt oder bei vereinbarter Vorauskasse die Zahlung gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen bereits geleistet haben. Eine Überschreitung des Liefertermins um bis zu 14 Tage durch uns gilt noch nicht als Verzug.
Wird der Auftrag von Ihnen geändert, beginnen die Liefer- und Fertigstellungsfristen von neuem zu laufen.
Durch eine Verzögerung bei der Erbringung unserer Leistungen können keine Schadenersatzansprüche begründet werden.

7. Abnahme
Unsererseits gilt die Leistung als erbracht, wenn das Motorrad im vereinbarten Zustand bei unserer Betriebsstätte zur Abholung bereitgestellt wird und Sie darüber nachweislich informiert haben (spätestens aber, wenn Sie das Motorrad übernommen haben).
Haben wir unsere Leistung ordnungsgemäß im vorstehenden Sinn erbracht, ist eine Abholung des Motorrads innerhalb von 14 Tagen vereinbart. Im Fall einer verspäteten Abholung sind wir zur Verrechnung angemessener Standgebühren berechtigt.
Wegen bloß geringfügiger Mängel kann die Entgegennahme von Waren/Leistungen nicht verweigert werden.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen übergebenen Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung (zzgl. vereinbarter Nebenkosten) vor.
Bis dahin können wir ohne Rücktritt vom Vertrag von Ihnen die Übergabe solcher Waren unter Berufung auf unser vorbehaltenes Eigentum verlangen, ohne dass dadurch der Vertrag als aufgehoben gilt.

9. Mängelbehebung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Wenn Sie uns gegenüber das Vorliegen eines Mangels behaupten, ist uns die Möglichkeit zu dessen Prüfung binnen angemessener Zeit einzuräumen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass für die Prüfung von Mängeln, die Produkte anderer Hersteller betreffen (insb. Motorräder) regelmäßig eine Einbindung des Herstellers und/oder Importeurs erforderlich ist, wodurch es zu einer – nicht von uns beeinflussbaren – Verlängerung der Prüfdauer kommen kann.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung (insb. entgegen der Betriebsanleitung), übermäßiger Beanspruchung, nicht reproduzierbaren (Software-)fehlern oder wenn der Mangel in Zusammenhang mit dem Verbau von Fremdteilen oder Reparatur(versuchen) Dritter steht.
Ist ein Mangel berechtigt, werden wir diesen verbessern. Ist eine Verbesserung des Mangels nicht möglich oder schlägt diese fehl, können Sie eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder Entgelts vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Wir sind berechtigt, bei einem Verzug der Zahlung ab dem vereinbarten Fälligkeitstermin Verzugszinsen von 8% pro Jahr zu verrechnen.
Bei mehreren offenen Posten werden Zahlungen an uns zuerst auf Nebenkosten, dann Zinsen, und dann auf Kapital (beginnend mit der ältesten Forderung) angerechnet.

11. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung Ihrer Verbindlichkeiten mit Forderungen, die Ihnen uns gegenüber zukommen (Gegenforderungen), ist untersagt. Dies gilt nicht, wenn wir zahlungsunfähig werden sollten, oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer Verbindlichkeit stehen; ebenfalls nicht für gerichtlich festgestellte oder von uns bereits anerkannte Gegenforderungen.

12. Haftung und Schadenersatz
Ausgenommen bei Personenschäden ist unsere Haftung auf Fälle beschränkt, in denen ein Schaden durch die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung unserer Pflichten verursacht wurde. Für zur Reparatur oder Verwahrung übernommene Sachen haften wir auch für bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden (diese Ausnahme gilt nicht für Motorräder, die gemäß Punkt 7. nicht innerhalb der Abholfrist übernommen wurden).
Unsere Haftung für bloße Vermögensschäden, entgangenem Gewinn oder für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Sie müssen Schadenersatzansprüche uns gegenüber bei sonstiger Verjährung binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend machen.

13. Rechtsdurchsetzung, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich am Ort unserer Betriebsstätte, für Groß-Enzersdorf, Niederösterreich zuständigen Gerichts vereinbart. Andere Gerichtsstände bleiben davon unberührt.

Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht mit Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

ZWEIRADPROFI

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2301 Groß Enzersdorf, Industriestraße 15
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